Sicherungsmaßnahme

Adel Mahnke GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Adel Mahnke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 165 IN 88/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 88/26
Registerbezug
Essen, HRB 33544
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
31.03.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Christof Köhling

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 88/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33544 eingetragenen Adel Mahnke GmbH, vertr. d. d. Gf., Heßlerstr. 63, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz, Heßlerstr. 63, 45329 Essen

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thomas Scuric, Bongardstraße 33, 44787 Bochum

Geschäftszweig: Betreiben von Spielhallen, Wettbüros, Gaststätten, Sportsbar, Bistro, Kiosk; Automatenaufstellung; Immobilienmakler-Tätigkeit; Hausverwaltung.

ist am 31.03.2026, um 07:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christof Köhling, Huyssenallee 5, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 88/26
Amtsgericht Essen, 31.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme