Sicherungsmaßnahme
Adel Mahnke GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Adel Mahnke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.03.2026, Aktenzeichen 165 IN 88/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 88/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 33544
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 31.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christof Köhling
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 88/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33544 eingetragenen Adel Mahnke GmbH, vertr. d. d. Gf., Heßlerstr. 63, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz, Heßlerstr. 63, 45329 Essen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thomas Scuric, Bongardstraße 33, 44787 Bochum
Geschäftszweig: Betreiben von Spielhallen, Wettbüros, Gaststätten, Sportsbar, Bistro, Kiosk; Automatenaufstellung; Immobilienmakler-Tätigkeit; Hausverwaltung.
ist am 31.03.2026, um 07:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christof Köhling, Huyssenallee 5, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 88/26
Amtsgericht Essen, 31.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33544 eingetragenen Adel Mahnke GmbH, vertr. d. d. Gf., Heßlerstr. 63, 45329 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Murat Yilmaz, Heßlerstr. 63, 45329 Essen
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thomas Scuric, Bongardstraße 33, 44787 Bochum
Geschäftszweig: Betreiben von Spielhallen, Wettbüros, Gaststätten, Sportsbar, Bistro, Kiosk; Automatenaufstellung; Immobilienmakler-Tätigkeit; Hausverwaltung.
ist am 31.03.2026, um 07:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christof Köhling, Huyssenallee 5, 45128 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 88/26
Amtsgericht Essen, 31.03.2026