Forderungsprüfung
ADDECT Pro Service GmbH
Fürth
Das Amtsgericht Fürth hat zur ADDECT Pro Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen IN 122/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 122/24
- Registerbezug
- Fürth, HRB 19637
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 122/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADDECT Pro Service GmbH, Siemensstraße 35, 90766 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Aslan Cem
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19637
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ADDECT Pro Service GmbH, Siemensstraße 35, 90766 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Aslan Cem
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 19637
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 - 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 09.04.2026