Sicherungsmaßnahme

active building GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur active building GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2019, Aktenzeichen 904 IN 139/19 - 3 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 139/19 - 3 -
Registerbezug
Hannover, HRB 212216
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
13.03.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Henning Sämisch

Veröffentlichungstext

904 IN 139/19 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
active building GmbH, Celler Straße 76, 30163 Hannover (AG Hannover, HRB
212216), vertr. d.: Walter Max Hickel, Hirgenweg 13, 30163 Hannover,
(Geschäftsführer), ist am 12.03.2019 um 16:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch,
Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 60077-87, Fax: 0511 60077-88
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 12.03.2019

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Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme