Sicherungsmaßnahme
Activate GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Activate GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2026, Aktenzeichen 70a IN 18/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 18/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 109297
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Arne Meyer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 18/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109297 eingetragenen Activate GmbH, Im Laach 18, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robbert Bernardus Wilhelmus Mutsaerts, Im Laach 18, 50676 Köln
Geschäftszweig: das Werben von Spendern und Mitgliedern für gemeinnützige Organisationen und für kommerzielle Kunden, insbesondere auf Straßen, an der Haustür und bei Events.
ist am 13.02.2026, um 14:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Bismarckstr. 27 - 29, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 18/26
Amtsgericht Köln, 13.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109297 eingetragenen Activate GmbH, Im Laach 18, 50676 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robbert Bernardus Wilhelmus Mutsaerts, Im Laach 18, 50676 Köln
Geschäftszweig: das Werben von Spendern und Mitgliedern für gemeinnützige Organisationen und für kommerzielle Kunden, insbesondere auf Straßen, an der Haustür und bei Events.
ist am 13.02.2026, um 14:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Bismarckstr. 27 - 29, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 18/26
Amtsgericht Köln, 13.02.2026