Sicherungsmaßnahme

Acronovis Bausysteme GmbH

Satteldorf

Das Amtsgericht Crailsheim hat zur Acronovis Bausysteme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 1 1 IN 71/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Crailsheim
Aktenzeichen
1 1 IN 71/26
Registerbezug
Ulm, HRB 671376
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
18.09.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Projektentwicklung, Tätigkeit als Bauträger, die Bauverwaltung, der Verkauf und die Vermittlung von Grundstücksverkäufen Systemadministration von, Systemanpassung von, Softwareentwicklung für und die Programmierung von EDV-Anlagen, vorzugsweise von EDV-Netzwerken, Wirtschaftsberatung von Unternehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 1 IN 71/26

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Acronovis Bausysteme GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführerin Frau Tanja Schubert, Pfaffenäckerweg 11, 74589 Satteldorf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 671376
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, Schumannstraße 4, 81679 München, Gz.: FW/019/26

Die mit Beschluss vom 27.08.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 17.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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