Forderungsprüfung
Acqua Klinik Leipzig GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Acqua Klinik Leipzig GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 403 IN 619/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 619/23
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 30377
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 619/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acqua Klinik Leipzig GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig,
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Markus Feinendegen
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 403 IN 619/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acqua Klinik Leipzig GmbH, Käthe-Kollwitz-Straße 64, 04109 Leipzig,
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Markus Feinendegen
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 06.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.