Sicherungsmaßnahme
Achim Roth GmbH & Co. KG
Erndtebrück
Das Amtsgericht Siegen hat zur Achim Roth GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.10.2024, Aktenzeichen 25 IN 168/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 168/24
- Registerbezug
- Siegen, HRA 8385
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.10.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Nada Nasser
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 168/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8385 eingetragenen Achim Roth GmbH & Co. KG, Ederstraße 14 a, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8886 eingetragene Achim Roth Verwaltungs-GmbH GmbH, Ederstraße 14 a, 57339 Erndtebrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Roth,
Geschäftszweig: Erbringen von Transportleistungen
ist am 10.10.2024, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 168/24
Amtsgericht Siegen, 10.10.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8385 eingetragenen Achim Roth GmbH & Co. KG, Ederstraße 14 a, 57339 Erndtebrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 8886 eingetragene Achim Roth Verwaltungs-GmbH GmbH, Ederstraße 14 a, 57339 Erndtebrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Achim Roth,
Geschäftszweig: Erbringen von Transportleistungen
ist am 10.10.2024, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Nada Nasser, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 168/24
Amtsgericht Siegen, 10.10.2024