Forderungsprüfung
Accompany Gesellschaft für Handel und Kommunikation mbH
Bad Staffelstein
Das Amtsgericht Coburg hat zur Accompany Gesellschaft für Handel und Kommunikation mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2025, Aktenzeichen IN 94/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 94/24
- Registerbezug
- Coburg, HRB 6619
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.03.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 94/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Accompany Gesellschaft für Handel und Kommunikation mbH, OT Stadel, Birkenallee 1, 96231 Bad Staffelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Brechtel Christoph Bernhard
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6619
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Accompany Gesellschaft für Handel und Kommunikation mbH, OT Stadel, Birkenallee 1, 96231 Bad Staffelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Brechtel Christoph Bernhard
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6619
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 24.03.2025