Sicherungsmaßnahme
ABUscon GmbH
Kamp-Lintfort
Das Amtsgericht Kleve hat zur ABUscon GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.03.2026, Aktenzeichen 39 IN 19/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 39 IN 19/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 17878
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 19/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17878 eingetragenen ABUscon GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 20, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ameer Hafiz Barakath, Dicksche Heide 44, 47506 Neukirchen-Vluyn
ist am 23.03.2026, um 09:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 19/26
Amtsgericht Kleve, 23.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17878 eingetragenen ABUscon GmbH, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 20, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ameer Hafiz Barakath, Dicksche Heide 44, 47506 Neukirchen-Vluyn
ist am 23.03.2026, um 09:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 19/26
Amtsgericht Kleve, 23.03.2026