Sicherungsmaßnahme
AB KUNSTSTOFF RECYCLING GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Essen hat zur AB KUNSTSTOFF RECYCLING GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.01.2026, Aktenzeichen 162 IN 208/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 208/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 88767
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Joachim C. Mohlitz
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 208/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88767 eingetragenen AB KUNSTSTOFF RECYCLING GmbH, vertr. d. d. Gf., Wuppertaler Straße 79, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Bektas, Wuppertaler Straße 79, 45549 Sprockhövel
Geschäftszweig: Recycling von Kunststoffabfällen, Handel, Vertrieb- usw.
ist am 06.01.2026, um 12:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 208/25
Amtsgericht Essen, 06.01.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88767 eingetragenen AB KUNSTSTOFF RECYCLING GmbH, vertr. d. d. Gf., Wuppertaler Straße 79, 45549 Sprockhövel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ismail Bektas, Wuppertaler Straße 79, 45549 Sprockhövel
Geschäftszweig: Recycling von Kunststoffabfällen, Handel, Vertrieb- usw.
ist am 06.01.2026, um 12:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 208/25
Amtsgericht Essen, 06.01.2026