Sicherungsmaßnahme
Aachener Café Haus GmbH
Aachen
Das Amtsgericht Aachen hat zur Aachener Café Haus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.03.2026, Aktenzeichen 91 IN 72/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 91 IN 72/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 11945
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11945 eingetragenen Aachener Café Haus GmbH, Krämerstr. 11, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Peter Wiertz,
Geschäftszweig: Führung eines Cafés, Kaffeerösterei u.a.
ist am 19.03.2026, um 15:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Rotter Bruch 6, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 72/26
Amtsgericht Aachen, 19.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 11945 eingetragenen Aachener Café Haus GmbH, Krämerstr. 11, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan-Peter Wiertz,
Geschäftszweig: Führung eines Cafés, Kaffeerösterei u.a.
ist am 19.03.2026, um 15:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Rotter Bruch 6, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 72/26
Amtsgericht Aachen, 19.03.2026