Vergütungsfestsetzung
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt)
Offenburg
- Insolvenzgericht
- Offenburg
- Aktenzeichen
- 40 IN 62/19
- Registerbezug
- Freiburg im Breisgau, HRB 703419
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
40 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwarz & Weidt, Hildastraße 1, 77654 Offenburg, Gz.: 999/24 UW01 UW
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.04.2026
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 350,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Gründe:
Die weitere Terminsbestimmung ist erfordlich, da der vorhandene Massebetrag nach Abzug der Insolvenzverwalervergütung bei einer Verfahrensaufhebung nach § 200 InsO für die Gerichtskosten nicht ausreichen wird.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AluRollTech UG (haftungsbeschränkt), Lise-Meithner-Straße 2, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Kirill Goloborodko
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 703419
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schwarz & Weidt, Hildastraße 1, 77654 Offenburg, Gz.: 999/24 UW01 UW
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.04.2026
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 350,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Gründe:
Die weitere Terminsbestimmung ist erfordlich, da der vorhandene Massebetrag nach Abzug der Insolvenzverwalervergütung bei einer Verfahrensaufhebung nach § 200 InsO für die Gerichtskosten nicht ausreichen wird.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 05.03.2026