Sicherungsmaßnahme
A-Z BauRat UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Hagen hat zur A-Z BauRat UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.07.2026, Aktenzeichen 103 IN 88/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 88/26
- Registerbezug
- Hagen, HRB 10853
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 88/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10853 eingetragenen A-Z BauRat UG (haftungsbeschränkt), Helmholtzstraße 25, 12459 Berlin, frühere Anschrift: Loher Str. 32, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Zbgniew Jarkiewicz
ist am 23.07.2026, um 16:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Christoph Nowak, Heinz-Fangmann-Straße 4, 42287 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 88/26
Amtsgericht Hagen, 23.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10853 eingetragenen A-Z BauRat UG (haftungsbeschränkt), Helmholtzstraße 25, 12459 Berlin, frühere Anschrift: Loher Str. 32, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Zbgniew Jarkiewicz
ist am 23.07.2026, um 16:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Christoph Nowak, Heinz-Fangmann-Straße 4, 42287 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 88/26
Amtsgericht Hagen, 23.07.2026