Forderungsprüfung
A.U.G. GmbH
Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur A.U.G. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2026, Aktenzeichen 4 IN 2639/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2639/25
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 744349
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 26.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 27.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Buchhaltungs- und Lohnabrechnungsbüro, Transporte und Güterverkehr, Gebäudedienstleistungen, Beteiligung an anderen Unternehmen gleich welcher Rechtsform, An- und Verkauf sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen.
Veröffentlichungstext
4 IN 2639/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.U.G. GmbH, Krügerstraße 18, 68219 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ramazan Aslan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 744349
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 26.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A.U.G. GmbH, Krügerstraße 18, 68219 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Ramazan Aslan
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 744349
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 26.05.2026