Sicherungsmaßnahme

A.S. Haustechnik UG (haftungsbeschränkt)

Offenbach am Main

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur A.S. Haustechnik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen 8 IN 222/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 222/26
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48704
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
27.05.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Arno Wolf
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Haustechnik, Bauservice, Renovierungsarbeiten, Facility Management
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 8 IN 222/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A.S. Haustechnik UG (haftungsbeschränkt), Bleichstraße 48, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48704), vertr. d.: Attila Aydogan, Offenbacher Straße 47, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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