Forderungsprüfung
A.R.U. Medizintechnik Arnhold KG
Wilsdruff
Das Amtsgericht Dresden hat zur A.R.U. Medizintechnik Arnhold KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 551 IN 1820/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 1820/16
- Registerbezug
- Dresden, HRA 163
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 23.07.2026
- Rechtsform
- KG
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 1820/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.R.U. Medizintechnik Arnhold KG, OT Kesselsdorf Zum Tälchen 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRA 163
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Regina Arnhold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 21.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 551 IN 1820/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.R.U. Medizintechnik Arnhold KG, OT Kesselsdorf Zum Tälchen 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRA 163
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Regina Arnhold
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 21.09.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.