Sicherungsmaßnahme
A.R.A. Auto GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur A.R.A. Auto GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 167 IN 66/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 66/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 29158
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Gregor Bräuer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 66/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29158 eingetragenen A.R.A. Auto GmbH, Manderscheidtstr. 23, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amir Ahmadzadeh Razavi, Manderscheidstr. 23, 45141 Essen
Geschäftszweig: Handel mit sowie Vertrieb v. Kraftfahrzeugen u. a.
ist am 18.03.2026, um 15:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 66/26
Amtsgericht Essen, 18.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29158 eingetragenen A.R.A. Auto GmbH, Manderscheidtstr. 23, 45141 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amir Ahmadzadeh Razavi, Manderscheidstr. 23, 45141 Essen
Geschäftszweig: Handel mit sowie Vertrieb v. Kraftfahrzeugen u. a.
ist am 18.03.2026, um 15:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistr. 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
167 IN 66/26
Amtsgericht Essen, 18.03.2026