Forderungsprüfung
A&O Montage GmbH
Lünen
Das Amtsgericht Dortmund hat zur A&O Montage GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.02.2024, Aktenzeichen 258 IN 2/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 2/23
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 31845
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 19.02.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 2/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31845 eingetragenen A&O Montage GmbH, Steinstr. 74, 44534 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nuh Büyüköztürk, Steinstr. 74, 44534 Lünen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 3 bis 6) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 2/23
Amtsgericht Dortmund, 16.02.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31845 eingetragenen A&O Montage GmbH, Steinstr. 74, 44534 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nuh Büyüköztürk, Steinstr. 74, 44534 Lünen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 3 bis 6) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
258 IN 2/23
Amtsgericht Dortmund, 16.02.2024