Aufhebung des Verfahrens

A. Bagel Verwaltungs GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur A. Bagel Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 32 IN 24/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 24/24
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 1168
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Astrid Eden
Im Handelsregister seit
1960
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Tiefdruck Schwann-Bagel GmbH & Co. KG, Düsseldorf.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 24/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 1168 eingetragenen A. Bagel Verwaltungs GmbH, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Bogner, Grunewaldstraße 59, 41066 Mönchengladbach

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Andres & Partner, Bennigsen-Platz 11, 40474 Düsseldorf

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Astrid Eden, Schillerstraße 58, 41061 Mönchengladbach

wird heute, am 02.06.2026, um 11:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
32 IN 24/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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