Forderungsprüfung
A&B Gartenbau UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
München
Das Amtsgericht München hat zur A&B Gartenbau UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 1542 IN 1487/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 1487/24
- Registerbezug
- München, HRA 117609
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- UG & Co. KG
- Branchenindikator
- Landwirtschaft (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1542 IN 1487/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A&B Gartenbau UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rosa-Kempf-Straße 23, 81248 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin A&B Gartenbau Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Bilali Bilal
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 117609
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A&B Gartenbau UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rosa-Kempf-Straße 23, 81248 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin A&B Gartenbau Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Bilali Bilal
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 117609
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.10.2026