Sicherungsmaßnahme
HoGü Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)
Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 39 IN 10/26
- Registerbezug
- Kleve, HRB 18696
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.03.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Mark Steh
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 10/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18696 eingetragenen HoGü Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Briener Straße 14, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sinan Güden, Von-Brentano-Straße 26, 47533 Kleve
ist am 02.03.2026, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 10/26
Amtsgericht Kleve, 02.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18696 eingetragenen HoGü Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Briener Straße 14, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sinan Güden, Von-Brentano-Straße 26, 47533 Kleve
ist am 02.03.2026, um 12:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Mark Steh, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15-17, 47228 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 10/26
Amtsgericht Kleve, 02.03.2026