Vergütungsfestsetzung
DER STOFF Stoffhandels-GmbH
Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 56/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 130812
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
7 IN 56/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DER STOFF Stoffhandels-GmbH, Gronauer Hof 6, 48527 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 130812), vertr. d.: 1. Dr. Nina Konjer, Lingen, (Geschäftsführerin), 2. Gerrit Konjer, Uelsen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters entspricht, wird auf den 28.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Dabei wird um Beachtung der Hinweise an den Antragsteller gebeten, zu denen dieser derzeit angehört wird.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Nordhorn, 14.09.2026
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters entspricht, wird auf den 28.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Dabei wird um Beachtung der Hinweise an den Antragsteller gebeten, zu denen dieser derzeit angehört wird.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Nordhorn, 14.09.2026