Insolvenzbekanntmachung
COBAN GmbH
Geretsried
- Insolvenzgericht
- Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 192/19
- Registerbezug
- München, HRB 231766
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 14.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 192/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
COBAN GmbH, Spreestraße 30, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Coban Tamer,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem vor dem Landgericht München II abgeschlossenen Vergleich vom 11.02.2022 mit der J.K.S Zustellservice GmbH & Co. KG zur Abgeltung aller gegenseitiger Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit der Schuldnerin;
sowie die Zustimmung zur Führung von Prozessen, bzw. zum Abschluss von Vergleichen oder Verträgen zur Vermeidung oder zur Beendigung von Prozessen mit einem erheblichen Streitwert, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
wird bestimmt auf
Montag, 04.04.2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 11.03.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
COBAN GmbH, Spreestraße 30, 82538 Geretsried, vertreten durch den Geschäftsführer Coban Tamer,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 231766
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem vor dem Landgericht München II abgeschlossenen Vergleich vom 11.02.2022 mit der J.K.S Zustellservice GmbH & Co. KG zur Abgeltung aller gegenseitiger Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit der Schuldnerin;
sowie die Zustimmung zur Führung von Prozessen, bzw. zum Abschluss von Vergleichen oder Verträgen zur Vermeidung oder zur Beendigung von Prozessen mit einem erheblichen Streitwert, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
wird bestimmt auf
Montag, 04.04.2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 3, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 11.03.2022