Sicherungsmaßnahme
Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),
Raesfeld
- Insolvenzgericht
- Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 84 IN 20/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 21758
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.07.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Nils Meißner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 84 IN 20/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragenen Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth, Salzwedeler Straße 21 , 46485 Wesel
ist am 22.07.2026, um 09:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
84 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 22.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 21758 eingetragenen Exner Handelsvertretung UG (haftungsbeschränkt),, Ährenfeld 6, 46348 Raesfeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Daniela Baruth, Salzwedeler Straße 21 , 46485 Wesel
ist am 22.07.2026, um 09:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nils Meißner, Wilbecke 15, 46325 Borken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
84 IN 20/26
Amtsgericht Münster, 22.07.2026