Forderungsprüfung
All-Retail GmbH
Würzburg
- Insolvenzgericht
- Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 15/25
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 15832
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 15/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
All-Retail GmbH, Alfred-Nobel-Straße 5, 97080 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Lang Matthias und Lenhart Dominik
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BFP Kessel Fuchs Dr. Höhn & Partner PartG mbB, Schweinfurter Straße 6, 97080 Würzburg, Gz.: 001640-24
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3, 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
All-Retail GmbH, Alfred-Nobel-Straße 5, 97080 Würzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Lang Matthias und Lenhart Dominik
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15832
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BFP Kessel Fuchs Dr. Höhn & Partner PartG mbB, Schweinfurter Straße 6, 97080 Würzburg, Gz.: 001640-24
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3, 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026