Sicherungsmaßnahme

FB Erdarbeiten UG (haftungsbeschränkt)

Estorf

Insolvenzgericht
Stade
Aktenzeichen
73 IN 26/26
Registerbezug
Tostedt, HRB 210753
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
24.04.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Christina Keane

Veröffentlichungstext

73 IN 26/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FB Erdarbeiten UG (haftungsbeschränkt), Im Bötz 5, 21727 Estorf (AG Tostedt, HRB 210753), vertr. d.: Fred Burwieck, Im Bötz 5, 21727 Estorf, (Geschäftsführer), ist am 22.04.2026 um 18:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christina Keane, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686-0, Fax: 0421-3686-100, Internet: www.Schubra.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Stade, 22.04.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Sicherungsmaßnahme