Eröffnung des Verfahrens

3d-Waterjet GmbH

Kißlegg

Das Amtsgericht Ravensburg hat zur 3d-Waterjet GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2022, Aktenzeichen 40 IN 215/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ravensburg
Aktenzeichen
40 IN 215/22
Registerbezug
Ulm, HRB 734818
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
29.04.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

105 IN 215/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

3D-Waterjet GmbH, Eugen-Bolz-Straße 26, 88353 Kißlegg,
vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Roland Heinz
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 734818
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 29.04.2022 um 08:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herrn Rechtsanwalt Michael Wahl
Karlstraße 33, 89073 Ulm

bestellt.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen und Bankguthaben des Schuldners auf ein gesondertes Insolvenzsonderkonto einzuziehen. Ihm wird außerdem die Kassenführung übertragen.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, notwendige Masseverbindlichkeiten § 55 InsO für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes, für notwendige Aufträge an Lohnveredler sowie notwendige Einkäufe von Rohmaterialien, Betriebsmitteln und notwendige Reparaturaufträge sowie für die Bezahlung von Dienstleistern wie Steuerberater und für die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und die Aufrechterhaltung der Telekommunikation zu begründen.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Herrn Edgar Thielen, Werkzeugmachermeister, Sachverständiger für bewegliche Anlage- und Umlaufvermögen auf der Grundlage seines Angebots vom 27.04.2022 mit der Bewertung des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens zu beauftragen.

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll Artikel 102c § 4 EGInsO.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg Insolvenzgericht 29.04.2022

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Eröffnung des Verfahrens