Sicherungsmaßnahme

hector digital GmbH

Köln

Insolvenzgericht
Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 23/26
Registerbezug
Köln, HRB 115633
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Stephan Michels

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 23/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 115633 eingetragenen hector digital GmbH, Sechterner Straße 5, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Weirich, Königsstr. 51- 53, 48143 Münster

ist am 09.04.2026, um 11:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

75 IN 23/26
Amtsgericht Münster, 09.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme