Sicherungsmaßnahme
dibea Verwaltungs GmbH
Goch
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 31 IN 43/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 13715
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 43/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13715 eingetragenen dibea Verwaltungs GmbH, Fujistraße 1, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Knezevic, Klarenbeck 9, 47559 Kranenburg und Herrn Jörg Jörissen, Münstereifeler Straße 35, 50937 Köln
Geschäftszweig: Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung als Komplementärin der dibea GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten pp.
ist am 17.09.2025, um 08:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Prinz-Georg-Straße 91, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 43/25
Amtsgericht Kleve, 17.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 13715 eingetragenen dibea Verwaltungs GmbH, Fujistraße 1, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Knezevic, Klarenbeck 9, 47559 Kranenburg und Herrn Jörg Jörissen, Münstereifeler Straße 35, 50937 Köln
Geschäftszweig: Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung als Komplementärin der dibea GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten pp.
ist am 17.09.2025, um 08:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Prinz-Georg-Straße 91, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 43/25
Amtsgericht Kleve, 17.09.2025