Forderungsprüfung
MedMarket Pharma, Labor und Handelsgesellschaft mbH
München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 440/25
- Registerbezug
- München, HRB 264713
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1508 IN 440/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MedMarket Pharma, Labor und Handelsgesellschaft mbH, Sederanger 5, 80538 München, vertreten durch den Geschäftsführer Demir Silvan Jamal
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 264713
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 bis 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MedMarket Pharma, Labor und Handelsgesellschaft mbH, Sederanger 5, 80538 München, vertreten durch den Geschäftsführer Demir Silvan Jamal
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 264713
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 bis 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.08.2026