Sicherungsmaßnahme
2H Bau GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur 2H Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2026, Aktenzeichen 70k IN 102/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 102/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 98689
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 27.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 102/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98689 eingetragenen 2H Bau GmbH, Rudolfplatz 12, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Hamoud, Bergheim
ist am 27.03.2026, um 12:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristina Wessing, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 102/26
Amtsgericht Köln, 27.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 98689 eingetragenen 2H Bau GmbH, Rudolfplatz 12, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hasan Hamoud, Bergheim
ist am 27.03.2026, um 12:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristina Wessing, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70k IN 102/26
Amtsgericht Köln, 27.03.2026