Insolvenzbekanntmachung
Büroloft GmbH
Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 755/26
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 15364
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 755/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Büroloft GmbH, Südwestpark 25, 90449 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schenk Ralph Bernd
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 15364
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Haftungsansprüchen gem. § 15 b InsO bis zu einem Streitwert von 800.000 € anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen
wird bestimmt auf
Montag, 05.10.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Büroloft GmbH, Südwestpark 25, 90449 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schenk Ralph Bernd
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 15364
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Haftungsansprüchen gem. § 15 b InsO bis zu einem Streitwert von 800.000 € anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen
wird bestimmt auf
Montag, 05.10.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.09.2026