Sicherungsmaßnahme
Box-it 1 GmbH & Co. KG
Burbach
- Insolvenzgericht
- Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 101/26
- Registerbezug
- Siegen, HRA 8965
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Gregor Bräuer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 101/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8965 eingetragenen Box-it 1 GmbH & Co. KG, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11002 eingetragene Box-it Verwaltungs GmbH, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Martin Diehl, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach,
Geschäftszweig: Bau und Betrieb von Garagenhöfen und Selfstorageanlagen
ist am 16.04.2026, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 101/26
Amtsgericht Siegen, 16.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 8965 eingetragenen Box-it 1 GmbH & Co. KG, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 11002 eingetragene Box-it Verwaltungs GmbH, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Martin Diehl, Ernst-Heinkel-Straße 16, 57299 Burbach,
Geschäftszweig: Bau und Betrieb von Garagenhöfen und Selfstorageanlagen
ist am 16.04.2026, um 15:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Kaistraße 5, 40221 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 101/26
Amtsgericht Siegen, 16.04.2026