Forderungsprüfung
Edgar Roscher GmbH & Co. KG Textilfärberei-Buntgarne
Happurg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 1333/23
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 6595
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 1333/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Edgar Roscher GmbH & Co. KG Textilfärberei-Buntgarne, Hohenstädter Straße 53, 91230 Happurg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Edgar Roscher Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Krtèn Maik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6595
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Edgar Roscher GmbH & Co. KG Textilfärberei-Buntgarne, Hohenstädter Straße 53, 91230 Happurg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Edgar Roscher Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Krtèn Maik
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6595
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.09.2026