Was das Gericht bekannt gemacht hat

Das Amtsgericht Detmold hat im Insolvenzantragsverfahren der Windmöller GmbH mit Sitz in Detmold die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (Aktenzeichen 50 IN 209/26). Die Bekanntmachung wurde am 09.10.2026 veröffentlicht.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dr. Yorck Tilman Streitbörger bestellt.

Das Unternehmen

Die Windmöller GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Lemgo, HRB 6249). Das eingetragene Stammkapital beträgt 1 Mio. Euro.

Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Die Herstellung und der Vertrieb von Bodenbelägen, von elastischen Bodenbelagsmaterialien und Dämmstoffen sowe alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.“

Laut Handelsregister datiert der Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2006; im heutigen Registerblatt eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 24.01.2007.

Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.

Wie es weitergeht

In der vorläufigen Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Befugnis, über das Vermögen zu verfügen, und wird dabei vom vorläufigen Sachwalter beaufsichtigt. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht später.

Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.

Regionale Einordnung

In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 365 Tagen 2.902 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 161,3 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.