Was das Gericht bekannt gemacht hat

Das Amtsgericht Heilbronn hat im Insolvenzantragsverfahren der WEIHBRECHT Lasertechnik GmbH mit Sitz in Wolpertshausen vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 20 IN 1215/26). Die Bekanntmachung wurde am 01.10.2026 veröffentlicht.

Das Unternehmen

Die WEIHBRECHT Lasertechnik GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Stuttgart, HRB 571049). Das eingetragene Stammkapital beträgt 300.000 Euro.

Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Bearbeitung von Metallen und Kunststoffen mit Laser.“

Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 07.06.1994.

Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.

Wie es weitergeht

Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.

Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.

Regionale Einordnung

In Baden-Württemberg wurden in den letzten 365 Tagen 1.235 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 109,9 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.