Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht München hat im Insolvenzantragsverfahren der VIPcom GmbH mit Sitz in München vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 1509 IN 4055/26). Die Bekanntmachung wurde am 06.11.2026 veröffentlicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Michael Verken bestellt.
Das Unternehmen
Die VIPcom GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (München, HRB 86945). Das eingetragene Stammkapital beträgt 580.000 Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung von Computerhardware und Software sowie Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie.“
Laut Handelsregister datiert der Gesellschaftsvertrag vom 02.01.1989; im heutigen Registerblatt eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 09.11.1999. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts sind auf die Gesellschaft 1 Marke und 1 Patent verzeichnet, einschließlich nicht mehr aktiver Schutzrechte.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Bayern wurden in den letzten 365 Tagen 1.439 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 108,6 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.