Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Esslingen am Neckar hat im Insolvenzantragsverfahren der TecFactor GmbH mit Sitz in Kirchheim vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 16 IN 722/26). Die Bekanntmachung wurde am 26.10.2026 veröffentlicht.
Das Unternehmen
Die TecFactor GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Stuttgart, HRB 232042). Das eingetragene Stammkapital beträgt 500.000 Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Die Übernahme und Durchführung von Factoring-Geschäften aller Art, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Hilfs- und Nebengeschäfte. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen, sofern die Gesellschaft nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt.“
Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 20.06.2005. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts sind auf die Gesellschaft 5 Marken verzeichnet, einschließlich nicht mehr aktiver Schutzrechte.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Baden-Württemberg wurden in den letzten 365 Tagen 1.325 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 117,9 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.