Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Duisburg hat über das Vermögen der Stender GmbH mit Sitz in Schermbeck das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet (Aktenzeichen 620 IN 1622/26). Die Bekanntmachung wurde am 04.10.2026 veröffentlicht.
Zum Sachwalter wurde Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt.
Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.11.2026 beim Sachwalter anzumelden.
Das Unternehmen
Die Stender GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Duisburg, HRB 32303). Das eingetragene Stammkapital beträgt 2,0 Mio. Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „die Herstellung von Spezialsubstraten für den Erwerbsgartenbau (Zierpflanzenbau, Baumschulen, Landschaftsbau und Gemüsebau) und Blumenerden, des Weiteren der Handel mit diesen und anderen dazu benötigten Erzeugnissen, der Erwerb und Vertrieb von Roh- und Hilfsstoffen, ferner der Erwerb und die Anpachtung von …“
Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 29.10.2019. Außerdem ist ein Gewinnabführungsvertrag mit der Blumenerdenwerk Stender GmbH jetzt firmierend unter H.-G. Hengstermann GmbH eingetragen.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
In der Eigenverwaltung verwaltet die Geschäftsleitung das Vermögen weiterhin selbst und steht dabei unter der Aufsicht des Sachwalters. Gläubiger melden ihre Forderungen beim Sachwalter an.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 365 Tagen 2.859 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 159,0 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.