Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Hansestadt Stendal hat im Insolvenzantragsverfahren der STAG GmbH mit Sitz in Genthin vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 7 IN 198/26). Die Bekanntmachung wurde am 29.09.2026 veröffentlicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther bestellt.
Das Unternehmen
Die STAG GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Stendal, HRB 3569). Das eingetragene Stammkapital beträgt 25.000 Euro.
Laut Handelsregister datiert der Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2000; im heutigen Registerblatt eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 27.02.2001. Außerdem ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eingetragen.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Sachsen-Anhalt wurden in den letzten 365 Tagen 229 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 108,0 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.