Was das Gericht bekannt gemacht hat

Das Amtsgericht Dortmund hat im Insolvenzantragsverfahren der Neuhäuser GmbH mit Sitz in Lünen vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 252 IN 102/26). Die Bekanntmachung wurde am 20.10.2026 veröffentlicht.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt.

Das Unternehmen

Die Neuhäuser GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Dortmund, HRB 17108). Das eingetragene Stammkapital beträgt 300.000 Euro.

Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Die Gesellschaft übernimmt die Geschäftsführung und Vertretung sowie die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in der Firma Neuhäuser GmbH + Co in Lünen ( 7 HRA 305 AG Lünen ).“

Laut Handelsregister datiert der Gesellschaftsvertrag vom 29.12.1967; im heutigen Registerblatt eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 13.05.1968. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts sind auf die Gesellschaft 9 Marken und 49 Patente verzeichnet, einschließlich nicht mehr aktiver Schutzrechte.

Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.

Wie es weitergeht

Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.

Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.

Regionale Einordnung

In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 365 Tagen 2.970 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 165,1 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.