Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Offenburg hat im Insolvenzantragsverfahren der Leclanché GmbH mit Sitz in Willstätt vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 30 IN 589/26). Die Bekanntmachung wurde am 23.09.2026 veröffentlicht.
Das Unternehmen
Die Leclanché GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Freiburg im Breisgau, HRB 700377). Das eingetragene Stammkapital beträgt 270.600 Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Batterien sowie elektrochemischen Bauelementen aller Art sowie Dienst- und Werkleistungen, die mit der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb solcher Produkte sowie der entsprechenden Forschung im Zusammenhang stehen.“
Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 18.07.2006.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Baden-Württemberg wurden in den letzten 365 Tagen 1.253 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 111,5 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.