Was das Gericht bekannt gemacht hat

Das Amtsgericht Hildesheim hat im Insolvenzantragsverfahren der Künkel Wagner Germany GmbH mit Sitz in Alfeld (Leine) die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (Aktenzeichen 51 IN 43/26). Die Bekanntmachung wurde am 28.09.2026 veröffentlicht.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig (Schultze & Braun) bestellt.

Das Unternehmen

Die Künkel Wagner Germany GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Hildesheim, HRB 204036). Das eingetragene Stammkapital beträgt 11 Mio. Euro.

Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Internationaler Handel, Investitionen, Beratungsdienstleistungen, Technologie-Dienstleistungen und die entsprechende Beratung, Forschung und Entwicklung, Herstellung, Installation und Verkauf von Maschinen und Anlagen (im Besonderen auf dem Gebiet der Gießereitechnik)“

Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 24.09.2014. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts sind auf die Gesellschaft 3 Marken verzeichnet, einschließlich nicht mehr aktiver Schutzrechte.

Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.

Wie es weitergeht

In der vorläufigen Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung die Befugnis, über das Vermögen zu verfügen, und wird dabei vom vorläufigen Sachwalter beaufsichtigt. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht später.

Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.

Regionale Einordnung

In Niedersachsen wurden in den letzten 365 Tagen 1.164 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 145,5 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.