Was das Gericht bekannt gemacht hat

Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzantragsverfahren der KAMA GmbH mit Sitz in Dresden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 535 IN 1746/26). Die Bekanntmachung wurde am 28.09.2026 veröffentlicht.

Das Unternehmen

Die KAMA GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Dresden, HRB 25062). Das eingetragene Stammkapital beträgt 1 Mio. Euro.

Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Entwicklung, Konstruktion, Produktion, Vertrieb und Service von Maschinen für die Druckweiterverarbeitung sowie Systemen für den Maschinenbau.“

Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 24.11.2006. Außerdem ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der KAMA Holding GmbH (Dresden) eingetragen. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts sind auf die Gesellschaft 3 Marken, 4 Patente und 1 Design verzeichnet, einschließlich nicht mehr aktiver Schutzrechte.

Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.

Wie es weitergeht

Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.

Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.

Regionale Einordnung

In Sachsen wurden in den letzten 365 Tagen 250 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 62,1 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.