Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Cottbus hat im Insolvenzantragsverfahren der HKR-Systembau GmbH mit Sitz in Mittenwalde vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 63 IN 437/26). Die Bekanntmachung wurde am 05.11.2026 veröffentlicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Thomas Krafft bestellt.
Das Unternehmen
Die HKR-Systembau GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Cottbus, HRB 9959). Das eingetragene Stammkapital beträgt 385.000 Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Der Fassaden- und Akustikbau, vorzugsweise mit vorgefertigten Bauelementen nach eigenen oder fremden Herstellungs- und Verarbeitungssystemen, die Ausführung von Metallarbeiten, der Vertrieb von Bauelementen, der Handel mit Baustoffen.“
Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 27.06.1973.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Brandenburg wurden in den letzten 365 Tagen 238 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 93,3 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.