Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzantragsverfahren der H2 Core AG mit Sitz in Düsseldorf vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 501 IN 167/26). Die Bekanntmachung wurde am 28.09.2026 veröffentlicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan-Philipp Hoos bestellt.
Das Unternehmen
Die H2 Core AG ist im Handelsregister als Aktiengesellschaft eingetragen (Düsseldorf, HRB 108364). Das eingetragene Grundkapital beträgt 11,8 Mio. Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Die Leitung von Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in folgenden Geschäftsfeldern tätig sind: Konstruktion, Vertrieb, Herstellung und Installation von Anlagen, -baugruppen und - steuerungen, Fluid-Systemen, Energiesystemen, technische Dienstleistungen sowie der Handel und …“
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 365 Tagen 3.026 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 168,2 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.