Was das Gericht bekannt gemacht hat
Das Amtsgericht Schweinfurt hat im Insolvenzantragsverfahren der Engelbert Wiener Bike Parts GmbH mit Sitz in Sennfeld vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen IN 202/26). Die Bekanntmachung wurde am 02.11.2026 veröffentlicht.
Das Unternehmen
Die Engelbert Wiener Bike Parts GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Schweinfurt, HRB 3052). Das eingetragene Stammkapital beträgt 25.565 Euro.
Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Die Herstellung von Fahrrädern sowie der Großhandel mit Fahrrad- und Motorradteilen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.“
Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 03.07.1996. Außerdem ist ein Gewinnabführungsvertrag mit der Accell Germany GmbH (Sennfeld) eingetragen. Im Register des Deutschen Patent- und Markenamts sind auf die Gesellschaft 1 Marke verzeichnet, einschließlich nicht mehr aktiver Schutzrechte.
Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.
Wie es weitergeht
Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.
Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.
Regionale Einordnung
In Bayern wurden in den letzten 365 Tagen 1.422 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 107,4 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.