Was das Gericht bekannt gemacht hat

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzantragsverfahren der ECO PHYSICS GmbH mit Sitz in Hürth vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt (Aktenzeichen 70c IN 222/26). Die Bekanntmachung wurde am 28.10.2026 veröffentlicht.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Caroline Stevens bestellt.

Das Unternehmen

Die ECO PHYSICS GmbH ist im Handelsregister als Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen (Köln, HRB 100659). Das eingetragene Stammkapital beträgt 255.646 Euro.

Als Unternehmensgegenstand ist eingetragen: „Herstellung und Vertrieb von Systemen der Immissions- und Emmissions-Meßtechnik sowie von Prozeß-Meßtechnik.“

Im Handelsregister eingetragen ist die Gesellschaft seit dem 08.08.1988.

Diese Registerangaben lassen keine Rückschlüsse auf Umsatz, Beschäftigtenzahl oder wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens zu.

Wie es weitergeht

Die Sicherungsmaßnahmen sollen das Vermögen erhalten, bis das Gericht über den Insolvenzantrag entschieden hat. In dieser Phase wird unter anderem geprüft, ob das Vermögen die Kosten eines Verfahrens deckt. Der Geschäftsbetrieb kann währenddessen weiterlaufen. Ob das Verfahren eröffnet wird, ist offen.

Maßgeblich ist allein die amtliche Veröffentlichung des Insolvenzgerichts.

Regionale Einordnung

In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten 365 Tagen 3.020 Insolvenzverfahren über Unternehmen mit Registereintrag eröffnet, das sind 167,9 je Million Einwohner. Die Zahl beruht auf der Auswertung amtlicher Bekanntmachungen durch Insolvenzmonitor und ist keine amtliche Statistik.