Sicherungsmaßnahme

Younique Catering GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Younique Catering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 1949/25 Y-33-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1949/25 Y-33-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 135100
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
06.03.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Oliver Reich
BSV Rechtsanwälte
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, sowie Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Auftragsvermittlung, Datenbankverwaltung, Technologie, Mediengestaltung und Marketing. Gegenstand des Unternehmens ist ferner Catering- und Veranstaltungsservice, insbesondere der An- und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken, die Lieferung von Speisen und Getränken und Vermietung von Gastronomieequip …
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1949/25 Y-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Younique Catering GmbH, Thirn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135100), vertr. d.: 1. Lisa Katherina Herzog, Goldammerstraße 58, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführerin), 2. Christian Jose Goncalves Leon, Frauenhofstraße 7, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 06.03.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Reich, BSV Rechtsanwälte, Schwarzburgstraße 10, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 973 0, Fax: 069/ 87 00 973 10, E-Mail: frankfurt@bsv-legal.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 06.03.2026
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