Forderungsprüfung
WQ - Tec GmbH
Bischberg
Das Amtsgericht Bamberg hat zur WQ - Tec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen IN 346/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 346/25
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 9194
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 346/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WQ - Tec GmbH, Industriestraße 10 a, 96120 Bischberg, vertreten durch den Geschäftsführer Steinhäuser Johann Harry
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 9194
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 27.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
WQ - Tec GmbH, Industriestraße 10 a, 96120 Bischberg, vertreten durch den Geschäftsführer Steinhäuser Johann Harry
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 9194
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 27.10.2026